Unser Angebot # 25.347/01 – Ihre Zukunfts-Chance
Oberarzt/Leitender Oberarzt (m/w/d) Radiologie
Unser Mandant ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Gemeinsam mit einer angeschlossenen Fachklinik verfügt das Klinikum ca. 600 Betten und 50 tagesklinische Plätze, diverse Fachabteilungen und 2 Institute. Das Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie ist vollständig digitalisiert.
In der Position:
Oberarzt/Leitender Oberarzt (m/w/d) Radiologie
wünschen wir uns einen Facharzt (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen im gesamten Spektrum der diagnostischen und interventionellen Radiologie. Hauptsächlich liegt der Schwerpunkt der Klinik im Bereich der Schnittbildgebung und des konventionelles Röntgen. Unser Mandant bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit den verschiedensten Krankheitsbildern. Die volle Weiterbildungsermächtigung liegt vor. Erfahrungen im Bereich des Herz-MRT sind willkommen.
Der Stellenschlüssel der Abteilung lautet 1 - 3 - 5.
Fachkompetenz
Wir suchen einen Mitarbeiter, der gerne Verantwortung übernimmt, eigene Ideen in das engagierte und aufgeschlossene Team einbringt und aktiv an der Weiterentwicklung des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie mitwirken möchte.
Wir bieten
- attraktive Anstellungsbedingungen ( z. B. Pool-Beteiligung)
- Förderung und finanzielle Beteiligung bei Fort- und Weiterbildungen
- Verlagerung nichtärztlicher Tätigkeiten auf medizinisches Hilfspersonal
- kostenlose Nutzung des Personalwohnheims in den ersten drei Monaten
- geregelte Arbeitszeiten werden umgesetzt
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
unter Telefon-Durchwahl +49 (0)2307-2850-120
oder
Mobil +49 (0)151-68410684
bzw. per E-Mail an:
sabine.nixdorf@s-n-u.eu zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gilt das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.
Information (m/w/d)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) d (divers). Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).
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