Unser Angebot # 25.451/01 – Ihre Zukunfts-Chance
Leitenden Oberarzt (w/m/d)
Durch ein bundesweit einmaliges intensivtherapeutisches Setting bietet unser Mandant aus NRW eine optimale psychotherapeutische Versorgung. Sie wird durch Langzeitkatamnesen fortlaufend überprüft. Unser Mandant behandelt nach evidenzbasierten verhaltenstherapeutischen Konzepten, insbesondere Patienten mit Angsterkrankungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Depressionen, Traumafolgestörungen und Persönlichkeitsstörungen.
In der Position:
Leitenden Oberarzt (w/m/d)
überzeugen Sie fachlich wie auch als engagierte, teamorientierte und leitungkompetente Persönlichkeit. Sie haben Erfahrung in der psychiatrischen Differentialdiagnostik und Psychopharmakotherapie und sehr gute Kenntnisse in der VT. Sie sind als Supervisor*in anerkannt oder möchten diese Anerkennung erlangen. Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Fachkompetenz
Bei uns erwarten Sie hochmotivierte Mitarbeiter*innen, ein offenes Arbeitsklima und flache Hierarchien. Als Facharzt (w/m/d) für Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatik und Psychotherapie finden Sie bei uns attraktive Rahmenbedingungen, um nach modernen Standards eigene Schwerpunkte zu entwickeln, interdisziplinär zu kooperieren und bestehende Therapiekonzepte weiterzudenken und zu optimieren.
Wir bieten Ihnen
ein attraktives Vergütungsmodell, unterstützen Sie bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuung und beteiligen uns gerne auch an Ihren Umzugskosten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich komplette Bewerbungsunterlagen* per E-Mail
als PDF Datei berücksichtigen können.
Für Fragen steht Ihnen selbstverständlich gerne
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Sabine Nixdorf
unter Telefon-Durchwahl +49 (0)2307-2850-120
oder
Mobil +49 (0)151-68410684
bzw. per E-Mail an:
sabine.nixdorf@s-n-u.eu zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
* O. g. Angaben sind freiwillig.
Es gilt das AGG sowie die DSGVO neueste Fassung.
Information (m/w/d)
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) einen Entschluss zum dritten Geschlecht gefasst – mit großer Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, bis 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht zu ändern, um Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister zu ermöglichen. Geschlechtseintrag, zum Beispiel >>divers oder inter<<. Wir haben daher im September 2018 unsere Anzeigen geändert auf:
m (männlich) w (weiblich) d (divers). Wolfgang Mueller-Nixdorf (Datenschutzbeauftragter).
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